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Altersvorsorge 2020: «Eine kleinere Reform verschiebt den noch bestehenden AHV-Sanierungsbedarf in die Zukunft»

Montag, 12.12.2016

Die Rentenversprechen der AHV übersteigen die künftig erwarteten Einnahmen um rund 1‘000 Milliarden Franken, sagen Experten. Ohne eine tiefgreifende Reform der Altersvorsorge ist unklar, wie die Renten in Zukunft finanziert werden sollen.

Die Botschaft des Bundesrats und die Beschlüsse des National- und Ständerats sind ein erster Schritt in Richtung einer besseren Finanzierung der schweizerischen Altersvorsorge. Die Unterschiede bei den Sanierungswirkungen in der bundesrätlichen Botschaft und den Beschlüssen der beiden Parlamentskammern sind jedoch bedeutend, wie die Experten der UBS und des Forschungszentrums Generationenverträge (FZG) der Universität Freiburg im Breisgau vorrechnen. Sie haben die die Auswirkungen des Beschlusses des Nationalrats für die AHV in Bezug auf deren Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit analysiert.

Nationalratsvorschlag bleibt deutlich hinter der Botschaft des Bundesrats zurück

Werden alle Massnahmen des Beschlusses des Nationalrats zur Reform Altersvorsorge 2020 umgesetzt, sinkt die Finanzierungslücke der AHV von rund 1‘000 Milliarden Franken oder 173.4% des Bruttoinlandprodukts (BIP) um 61,1 Prozentpunkte auf 112.3% des BIP (Abbildung 1).

Das Ergebnis der neuesten Beratungsrunde im Nationalrat zeige, dass die Sanierungswirkung im Vergleich zum Beschluss des Ständerats zwar in ähnlichem Umfang greife, jedoch deutlich hinter der ursprünglichen Botschaft des Bundesrats zurückbleibe, so das Fazit der UBS-Experten.

Erhöhung der Mehrwertsteuer fällt viel geringer aus

Die grösste Entlastungswirkung der einzelnen Reformmassnahmen des Nationalrats würde aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer resultieren. Da die Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozentpunkte jedoch deutlich geringer ausfallen würde als bei der ursprünglichen Botschaft des Bundesrats (1,5 Prozentpunkte) und dem Beschluss des Ständerats (1,0 Prozentpunkte), wäre die Entlastungswirkung auf die AHV mit 28.4% des BIP auch deutlich geringer.

Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre würde die Finanzierungslücke der AHV um 15.4% des BIP senken. Die Neuregelung bei der Hinterlassenenrente würde zu einer Reduzierung der Finanzierungslücke um 10.3% des BIP führen. Die Aufhebung der Kinderrenten sowie die Anhebung des Bundesbeitrags an die Finanzierung der AHV auf 20% würden mit 5.0% und 3.2% des BIP zu ähnlich hohen Entlastungen der AHV führen. Mit der Flexibilisierung des Rentenzugangs beinhaltet der Beschluss des Nationalrats auch eine Massnahme, welche die AHV langfristig mit 1.3% des BIP belasten würde.

Nur unter 25-Jährige tragen mehr zur AHV-Finanzierung bei

Alle heute lebenden Jahrgänge werden in ihrem restlichen Lebensverlauf gemäss aktueller Gesetzeslage mehr Leistungen von der AHV beziehen als einzahlen (negative Nettozahlungen; Abbildung 2). Bei Umsetzung des Beschlusses des Nationalrats würden die heute Erwerbstätigen im restlichen Lebensverlauf auch weiterhin mehr Leistungen beziehen. Lediglich die unter 25-Jährigen würden gemäss dem Beschluss des Nationalrats im Lebensverlauf mehr zur Finanzierung der AHV beitragen als sie Leistungen empfangen (positive Nettozahlungen).

Verzicht auf AHV-Rentenerhöhung verteilt Sanierungslasten gleichmässiger

Bei einer vergleichbaren gesamten Sanierungswirkung der Beschlüsse von Nationalrat und Ständerat erreicht der Nationalrat durch den Verzicht auf eine einmalige Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken eine gleichmässigere Verteilung der Sanierungslasten zwischen den Generationen (Abbildung 3). Die jungen und zukünftigen Generationen, die in allen Entwürfen die grösste Sanierungslast tragen, werden weniger belastet.

Nationalratsbeschluss senkt die Finanzierungslücke der AHV nicht ausreichend

Im Vergleich zur Botschaft des Bundesrates würden alle Generationen weniger stark belastet. Auch wenn das zunächst vorteilhaft erscheint, ist gemäss den Experten zu beachten, dass der Beschluss des Nationalrats die Nachhaltigkeitslücke der AHV nicht gleichermassen senken würde. Eine kleinere Reform heute führe zwar auch zu kleineren Belastungen für den Moment, doch verschiebe sie den noch bestehenden Sanierungsbedarf lediglich in die Zukunft.

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