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Altersvorsorge 2020: Die Wirtschaft fordert eine finanziell verkraftbare Reform unter Anhebung des Rentenalters

Donnerstag, 21.01.2016

Die Schweizer Wirtschaft fordert eine rasche und finanziell verkraftbare Reform der Altersvorsorge. Sie will die Renten sichern, fordert zugleich aber das Rentenalter 65 für beide Geschlechter und bei Bedarf eine schrittweise Anhebung des Rentenalters.

Zum Auftakt der Beratungen der nationalrätlichen Kommission erneuert die Wirtschaft ihre Forderung nach einer raschen Reform der Altersvorsorge. Das Ziel der drei Dachverbände Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband und economiesuisse ist das heutige Rentenniveau zu sichern, aber nicht auszubauen. Immer weniger Erwerbstätige stünden immer mehr Rentner gegenüber; die Zahl der Rentner erhöhe sich von aktuell 1,5 Millionen auf rund 3 Millionen im Jahr 2045. Da sei eine für die Wirtschaft und Gesellschaft finanziell tragbare Reform des Rentensystems unerlässlich.

Ohne Gegenmassnahmen werde in der AHV-Kasse 2030 ein Loch von 7,5 Milliarden Franken klaffen. Auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Leistungsausbau mit unkontrollierbaren Kostenfolgen müsse daher verzichtet werden; ebenso müsse die Mehrwertsteuer-Erhöhung auf 0.6 Prozentpunkte beschränkt werden.

Konkret postulieren die drei Dachverbände für die AHV folgende Reformmassnahmen:

  • Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide 
  • Geschlechter (Anpassung in vier Jahresschritten ab 2018)
  • Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0.6 Prozentpunkte in zwei Schritten, 
  • rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren.

In der beruflichen Vorsorge fordert die Wirtschaft nachfolgende Reformmassnahmen:

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.0% mit Kompensation
  • Zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (ab 55 Jahren)

Stabilisierungsregel für die AHV

Unverzichtbarer Bestandteil der Reform der Dachverbände ist zudem eine griffige Stabilisierungsregel für die AHV; fällt der AHV-Fonds unter 100%, sollen Bundesrat und Parlament beauftragt werden, innerhalb einer angemessenen Frist Korrekturmassnahmen zu ergreifen. Verstreicht diese Frist ungenutzt oder fällt der AHV-Fonds unter 80%, soll folgender Automatismus einsetzen:

  • Das Referenz-Rentenalter wird in Monatsschritten um maximal 24 Monate angehoben; zudem wird die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte erhöht.

Rentenalter muss rechtzeitig angehoben werden

Laut den drei Dachverbänden sichert das Modell der Wirtschaft das heutige Rentenniveau bis weit nach 2030 – und zwar mit einer wirtschaftlich und gesellschaftlich verkraftbaren Zusatzfinanzierung.

Die Lösung liege in einer strukturellen Antwort auf die demografischen Herausforderungen. Die Stabilisierungsregel sorge zudem dafür, dass keine Rentenalter- und Steuererhöhungen auf Vorrat vorgenommen würden. Ausgehend von den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen würde die erste Phase der Stabilisierungsregel nicht vor 2028/2029 ausgelöst. Frühestens 2031/2032 würde das Referenz-Rentenalter um die ersten vier Monate angehoben. 2035 läge es bei rund 66 Jahren.

Reform muss rasch umgesetzt werden

Nicht zuletzt müsse die Reform rasch, per 2018, umgesetzt werden. Erstens müsse die Mehrwertsteuer so nur einmal angepasst werden (Ende 2017 laufe bereits die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung via Mehrwertsteuer aus), was Wirtschaft und Konsumenten mehrere hundert Millionen Franken Umstellungskosten erspare. Zweitens brauche die Schweiz dringend eine Lösung zur Sicherung der heutigen Renten, sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule.

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