Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Altersvorsorge 2020: Die Gewerkschafter setzen auf eine Rentengarantie

Freitag, 16.06.2017

Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Verordnung zeigt auf, wie die Vorsorgereform bei Annahme des Volkes umgesetzt würde. Für Travail.Suisse ist wichtig, dass das Versprechen, keine Renten zu kürzen, eingehalten wird.

Mit der Verordnung zum „Gesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020“ präsentiert der Bundesrat seine Vorstellungen, wie die Massnahmen aus der Reform der Altersvorsorge bei einem Ja von Volk und Ständen am 24. September 2017 auf Verordnungsebene umgesetzt würden. Der Bundesrat zeigt laut Travail.Suisse, dass er es ernst meint mit dem Versprechen, keine gesetzlich versprochenen Renten zu kürzen.

Frauen können von der Reform profitieren

Das ist vor allem auch für die Frauen eine gute Nachricht, findet die Gewerkschaft. Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, meint dazu: «Die gute Nachricht: Gemäss Bundesrat können Frauen, welche trotz dem neuen Referenzalter 65 nach wie vor mit 64 in Rente gehen, ebenfalls auf das Stopfen von Rentenlücken durch die Stiftung Sicherheitsfonds BVG zählen. Nachdem in der AHV die Kürzungssätze für den Rentenvorbezug mit der Altersreform gesenkt werden und nun auch im BVG gute Abfederungsmassnahmen bereit stehen, werden Rentensenkungen bei Frauen, die nach der Reform weiterhin mit 64 pensioniert werden, stark beschränkt.»

Travail.Suisse ist auch bei flexibler Pensionierung für eine eingeschränkte Rentengarantie

Der Bundesrat stellt zudem zur Diskussion, ob auch Personen, die mit 62 oder 63 in Pension gehen, auf eine eigeschränkte Rentengarantie in der beruflichen Vorsorge zählen können oder ob diese auf das Alter 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) beschränkt bleibt. Laut Kuert Killer ist nicht einsehbar, wieso eine Frau, welche mit 63 Jahren und 11 Monaten pensioniert wird, künftig keine Rentengarantie erhalten soll, eine Frau welche mit exakt 64 Jahren pensioniert wird, jedoch schon. Travail.Suisse befürwortet deshalb die Variante 2 der Verordnung, welche eine eingeschränkte Rentengarantie auch denjenigen Personen gewährt, die sich – wie vom Gesetz gefördert – flexibel pensionieren lassen.

Massnahmen sind zentral für Frauenreferenzrentenalter 65

Die vorgelegten Massnahmen sind gemäss Travail.Suisse von grosser Bedeutung wenn es darum geht, dass das Frauenreferenzrentenalter 65 die Akzeptanz bei der Bevölkerung findet.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.