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Altersvorsorge 2020: Die Einigungskonferenz soll es richten

Dienstag, 07.03.2017

Der Ständerat will die Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes in der Vorlage zur Rentenreform weiterhin über die AHV ausgleichen. Der Nationalrat lehnt dies ab. Schlichtung erhofft man sich nun durch die Einigungskonferenz.

Der Ständerat ist am Dienstag den Empfehlungen seiner vorbereitenden Kommission (SGK-SR) gefolgt und zeigte sich in der Debatte um die Rentenreform in den wesentlichen Punkten weiterhin unnachgiebig. Die zentrale Differenz bleibt der Mechanismus zum Ausgleich der Renteneinbussen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen. So will der Ständerat neue AHV-Renten um 70 Franken aufstocken und die Ehepaar-Renten erhöhen. Diesen Ausgleich über die erste Säule lehnt der Nationalrat jedoch ab. 

Einigungskonferenz könnte Ausschlag geben

Die Reformvorlage geht nächste Woche zunächst noch einmal in den Nationalrat. Anschliessend berät die Einigungskonferenz mit Sozialpolitikern von Ständerat und Nationalrat darüber. Rein rechnerisch winke eine Mehrheit für Mitte-Links, also für die höhere AHV, sagen Beobachter. Entscheidend sei danach der Nationalrat. Nach der Einigungskonferenz brauche es dort 101 Stimmen. Einzelne Nationalräte von rechts der Mitte müssten dafür aber umschwenken.

Ständerat geht beim Nationalrat auf Stimmenfang

Ständerat Pirmin Bischof von der CVP hoffe, dass noch entscheidende Stimmen zu holen seien, berichtet «SRF». Verhandlungsspielraum sieht er offenbar bei der Mehrwertsteuer sowie der Erhöhung der Lohnbeiträge. Die Mehrwertsteuer etwas weniger erhöhen und bei den Lohnabzügen zurückbuchstabieren. Das Geld würde dann bei der AHV fehlen.

Es könnte mit einer Mehrheit für die 70 Franken mehr AHV im Nationalrat klappen, äusserte Bischof gegenüber SRF. Er zähle auf mehrere Abweichler bei der SVP. 

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