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Altersvorsorge 2020: Die Bundesverwaltung unterstützt die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmenden

Mittwoch, 26.08.2015

Arbeitnehmende in der Bundesverwaltung sollen auch nach Erreichen des AHV-Rentenalters bis zu ihrem 70. Lebensjahr weiterarbeiten können. Damit will der Bund der Demografie und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die Bundesverwaltung unterstützt als Arbeitgeberin die Weiterarbeit über das Pensionierungsalter hinaus. Dies hat der Bundesrat heute in seinem Bericht zum Postulat von Markus Lehmann (13.4081) dargelegt. Aufgrund der Demografie und des Fachkräftemangels entspreche die Weiterarbeit nach Erreichen des AHV-Alters einem Bedarf der Arbeitgeberin Bundesverwaltung.

Die Grundlage, bis 70 arbeiten zu können, ist gegeben

Die rechtlichen Grundlagen für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand und die Möglichkeit, über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus bis längstens zum 70. Altersjahr arbeiten zu können, sind in der Bundesverwaltung vorhanden. So arbeiteten in der gesamten Bundesverwaltung per Ende letzten Jahres 74 Personen (34 Frauen und 40 Männer) über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus. Die vorhandenen Möglichkeiten werden auch in Ausbildungskursen in Zusammenhang mit der Laufbahnplanung und dem Altersrücktritt sowie in Führungskursen thematisiert.

Das Potenzial älterer Mitarbeitender ist für die Arbeitgeberin Bundesverwaltung sehr wichtig: Einerseits verringert das Ausscheiden der Generation der «Babyboomer» aus der Arbeitswelt die Zahl der Arbeitskräfte. Andererseits wird diese Entwicklung zusätzlich durch den Fachkräftemangel akzentuiert.

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