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«Altersvorsorge 2020»: Bundesrat legt Leitlinien zur Reform der 1. und 2. Säule fest

Mittwoch, 21.11.2012

Frauen sollen künftig länger arbeiten. Die Frühpensionierung soll an Attraktivität verlieren. Der BVG-Mindestumwandlungssatz soll an die längere Lebenserwartung und das veränderte Zinsumfeld sowie Leistungen und Beiträge allenfalls an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen angepasst werden.

Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert. Damit ist das Fundament für die umfassende Reform «Altersvorsorge 2020» gelegt. Grund für die Reform bei der AHV ist der Umstand, dass die Kapitalreserven etwa ab dem Jahr 2020 kontinuierlich abnehmen werden. Bei den Pensionskassen sind es die gesetzlich definierten Mindestleistungen, die nicht ausreichend finanziert sind, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in einer Mitteilung schreibt.

Menschen leben immer länger und gehen früher in Pension

Die Menschen würden immer länger leben. In ein paar Jahren schon kämen weitere geburtenstarke Jahrgänge ins AHV-Alter. Gleichzeitig lägen die Kapitalerträge seit Jahren hinter den Erwartungen zurück. Das habe spürbare Konsequenzen für beiden Säulen der Altersvorsorge, so das BSV weiter.

Hinzu komme, dass sich die Bedürfnisse der Menschen verändert hätten. So gehe nur noch etwa ein Viertel zum Zeitpunkt des AHV-Alters in Pension; die meisten würden flexiblere Lösungen für den Übergang in den Ruhestand wünschen oder benötigen.

Bisherige Reformen der Altersvorsorge sind gescheitert

Die Reformen, mit denen in den vergangenen Jahren versucht worden sei, die Altersvorsorge an einzelne dieser Entwicklungen anzupassen, sein gescheitert. So etwa die 11. AHV-Revision 2004 in der Volksabstimmung und beim zweiten Anlauf 2010 im Parlament, ebenso wie die Anpassung des Umwandlungssatzes 2010 in der Volksabstimmung.

Der Bundesrat sei darum überzeugt, dass nur eine Gesamtsicht der Probleme und ein umfassender Lösungsansatz erfolgversprechend seien. Er betrachte die beiden Säulen der Altersvorsorge gemeinsam und wolle sie so reformieren, dass deren Leistungen und Finanzierungen aufeinander abgestimmt seien, wie das BSV erklärt.

Mehrheitsfähige Reform muss bis 2020 greifen

Gemäss den aktuellen finanziellen Perspektiven für die AHV ist laut BSV davon auszugehen, dass eine Reform der Altersvorsorge spätestens ab dem Jahr 2020 greifen müsse. Diese Zeit müsse nach Ansicht des Bundesrats genutzt werden, um die Reform ausgewogen zu gestalten und bei den politischen Kräften sowie in der Bevölkerung zu verankern. Die Reform müsse diesmal gelingen, da die schweizerische Altersvorsorge sonst in Gefahr gerate.

Versicherte sollen länger arbeiten und Leistungen und Beiträge allenfalls angepasst werden

Eine mehrheitsfähige Vorlage könne nach Ansicht des Bundesrates ausgearbeitet werden, wenn sie folgende Leitlinien befolge:

•Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren (AHV und BVG)
•koordinierte und versicherungstechnisch korrekte Flexibilisierung des Altersrücktritts für AHV und BVG
•Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus
•Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts, insbesondere Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühesten Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge
•Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes an die Verlängerung der Lebenserwartung und an das veränderte Zinsumfeld
•Kompensationsmassnahmen, die zur Erhaltung des Leistungsniveaus notwendig sind, inkl. für die Übergangsgeneration
•Prüfung institutioneller Massnahmen zur Erweiterung der Aufsicht der FINMA in Richtung eines effektiven Versichertenschutzes, zur Verbesserung der Transparenz bei den Versicherern und für eine ausgewogenere Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Aktionären
•Prüfung der Notwendigkeit einer Anpassung von Leistungen und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen
•Prüfung einer Zusatzfinanzierung
•Ausarbeitung eines Interventionsmechanismus, gestützt auf die Eckwerte der in der IV-Revision 6b vorgesehenen Regelung und gemäss den in der AHV zu definierenden Interventionsschwellen
•Gleichzeitige Unterbreitung der Harmonisierung des Referenzalters und eines Interventionsmechanismus
•Prüfung einer Anbindung des Bundesbeitrags an die Entwicklung der Mehrwertsteuererträge.

Weiteres Vorgehen

Das Eidg. Departement des Innern wird dem Bundesrat bis im nächsten Sommer ein Aussprachepapier unterbreiten, das die Eckwerte der «Altersvorsorge 2020» konkretisiert und die damit einhergehenden finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen vertieft prüft. Auf dieser Basis soll dann der Entwurf für die Reform ausgearbeitet und Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.

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