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Ältere Arbeitnehmende sollten nicht diskriminiert werden, sondern dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben

Mittwoch, 26.04.2017

Benachteiligende Praktiken gegenüber älteren Arbeitnehmenden sind abzulehnen, sagen Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartner. Auch sollten Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten bleiben.

Vertreter des Bundes und der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von Travail.Suisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) und des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) haben an der dritten Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende eine gemeinsame Schlusserklärung abgegeben. Darin bekennen sich die Akteure dazu, benachteiligende Praktiken gegenüber älteren Arbeitskräften abzulehnen. Zudem soll weiterhin in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit einer insgesamt alternden Erwerbsbevölkerung investiert werden.

Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ist schwieriger

Die Arbeitslosenquote in der Schweiz lag 2016 gemäss SECO im Durchschnitt bei 3.3%, jene der 50+-Jährigen bei 2.8%. Ältere sind also nach wie vor einem unterdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Einmal arbeitslos, bekunden sie aber deutlich grössere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als jüngere Personen. Trotz mehrheitlich positiver Tendenzen nimmt die Verunsicherung unter den älteren Arbeitnehmenden deshalb zu.

Es gibt Fälle, in denen ältere Arbeitnehmende benachteiligt werden

Ein besonderes Augenmerk wurde an der dritten Konferenz deshalb auf die Benachteiligungen auf Grund des Alters gelegt. Zahlen zeigen, dass keine systematische Ausgliederung von älteren Arbeitnehmenden stattfindet. Dennoch gibt es Fälle, bei denen benachteiligende Praktiken vorliegen.

Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sollten erhalten bleiben

In der gemeinsamen Schlusserklärung bekannten sich die Teilnehmenden der Konferenz dazu, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten benachteiligende Praktiken abzulehnen. Es soll zudem auch weiterhin in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit einer insgesamt alternden Erwerbsbevölkerung investiert werden. Einig war man sich auch, dass eine wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht (Ausführungsgesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative) zu unterstützen sei. Davon sollen auch ältere Stellensuchende profitieren können.

Auch Weiterbildung ist ein Thema

Die bestehenden Sensibilisierungs- und Integrationsmassnahmen werden weitergeführt. In diesem Zusammenhang wurde an der Konferenz eine Onlinebroschüre vorgestellt, mit der der Erhalt und der Wiedereinstieg älterer Arbeitnehmender in KMU gefördert werden soll. Ebenfalls diskutiert wurde das Thema Weiterbildung.

Wie in den Jahren zuvor wurden zur Vorbereitung der dritten Konferenz Organisationen älterer Arbeitnehmender und Arbeitsloser angehört. Ihre Anliegen flossen in die Diskussionen ein. An der Konferenz fand zudem eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Unternehmen sowie Professorin Martina Zölch (FHNW) und Professor George Sheldon (Uni BS) sowie Alexandra Cloots von der FHS St. Gallen statt.

Über die Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende

Mit der Annahme des Postulats Rechsteiner (14.3569) hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende durchzuführen. Nachdem im April 2015 die erste Konferenz und ein Jahr später die zweite stattgefunden hatten, trafen sich Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern am Dienstag zum dritten Mal. Im Jahr 2018 wird voraussichtlich die vierte Konferenz stattfinden.

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